Quelle : Bußgeldkatalog.org
Zwar hat das Tempolimit in der 985. Sitzung des Bundesrates am Valentinstag, den 14. Februar 2020,

keine Mehrheit bekommen, doch haben die Mitglieder umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Der Bundesrat sieht für die StVO-Novelle noch einige Stellen vor, die überarbeitet werden müssen, danach tritt diese aber in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Wir haben die wichtigsten neuen Verkehrsregeln und Bußgelder für Sie zusammengefasst.
Raser müssen tiefer in die Tasche greifen
Der Bundesrat hat der StVO-Novelle weitgehend zugestimmt. Besonders sticht in dem Beschluss (Drucksache 591/19) hervor, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben werden. Den folgenden Tabellen können Sie die neuen und alten Geldbußen entnehmen:
- bei 100 Euro
Übrigens sieht der Bundesrat in seiner StVO-Novelle auch eine Neuerung für Fahranfänger vor: Künftig gilt das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars einher.
Hier finden Sie die neuen erhöhten Bußgelder
Wie geht es nun weiter?
Die Änderungen, die der Bundesrat zur StVO-Novelle noch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) umsetzen lassen muss, treten in Kraft sobald das Ministerium diese ausformuliert hat und die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die allermeisten neuen Regeln gelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung.